Auf Anfrage des/der Kursteilnehmers/in stellt die Schule – zwecks Erhalt eines
Einreisevisums nach Italien bzw. einer
Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke – eine Bestätigung über den Kursbesuch aus.
Für Bürger der Europäischen Union ist kein
Einreisevisum erforderlich. Bürger aus Drittstaaten, die sich zu einem Kurs anmelden wollen, müssen bei der italienischen Botschaft im jeweiligen Heimatland einen Antrag auf ein
Visum für Studienzwecke stellen, wobei folgende Dokumente vorzulegen sind:
- Die Inskriptionsbestätigung einer renommierten Schule zum Zweck der Ausstellung des Visums;
- Eine Unterkunft — d.h. eine Reservierung in einem Hotel oder einem Studentenheim bzw. eine eigene Wohnung oder eine private Unterkunft bei einem Gastgeber (im letzten Fall ist eine handgeschriebene "Einladung des Gastgebers" erforderlich);
- Eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer;
- Eine finanzielle Garantiestellung, dass für den Unterhalt der gesamten Aufenthaltsdauer gesorgt ist (siehe www.poliziadistato.it/articolo/226);
- Erwerb eines Hin- und Rückflugtickets.
Die üblichen Bearbeitungsvorgänge zur Ausstellung eines Visums können sich je nach Botschaft oder Konsulat im jeweiligen Land unterscheiden. Es ist demnach ratsam, sich bei den zuständigen Konsulaten zu erkundigen, welche Unterlagen vorzuweisen sind.
Das Einschreibezertifikat wird erst nach der Zahlung der Gesamtkosten des Kurses von der Schule ausgestellt und gilt auch nur für die Dauer des Kurses. Sollte der Visumsantrag von der Botschaft abgelehnt werden, hat der Schüler ein recht auf Erstattung von 90% der gezahlten Einschreibekosten. Die nachfolgenden Gebühren fallen jedoch zu Lasten des Schülers: 80,00€ der Einschreibegebühr und 150,00€ der Verwaltungskosten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bankspesen vom Antragsteller zu bezahlen sind. Sobald das Visum ausgestellt wurde, ist es nicht mehr möglich, den Kurstermin, für den das Visum ausgestellt wurde, zu ändern. Sollte ein Kursteilnehmer, der mit einem Visum für Studienzwecke nach Italien eingereist ist, unentschuldigt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht zum Unterricht erscheinen, wird die Schule das Polizeipräsidium von der unentschuldigten Abwesenheit des Studenten in Kenntnis setzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die italienischen Botschaften und Konsulate im Ausland Visa für Studienzwecke von über drei Monaten lediglich für die Anmeldung
zu Kursen von mindestens 20 Wochenstunden ausstellen.
Sollte ein Kursteilnehmer im Besitz eines Visums einer
Dauer von über 90 Tagen sein, hat er/sie
innerhalb von 8 Tagen ab der Einreise nach Italien einen Antrag auf Ausstellung einer
Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde des Polizeipräsidiums zu stellen.
In diesem Zusammenhang organisiert
CiaoItaly in Zusammenarbeit mit
Integra Servizi per l’Immigrazione (Integrationsbüro) einen
exklusiven Service zur Bearbeitung des Antrags, wobei die Kursteilnehmer bei sämtlichen Prozeduren der Antragstellung unterstützt werden.
Auf ausdrückliche Anfrage und zum Preis von e 60,00€ liegen für die Kursteilnehmer im Sekretariat der Schule sämtliche Formulare und notwendige Unterlagen in geordneter Reihenfolge für die Einreichung am Polizeipräsidium auf. Die Schule begleitet den Antragsteller während des gesamten Behördenwegs vom Antrag bis hin zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung.
Unser Service betreffend Aufenthaltsgenehmigungen für Studienzwecke:
- Beratung zur Realisierbarkeit des Antrags seitens des Büros Integra Servizi per l’Immigrazione;
- Zusammenstellung der Unterlagen gemäß den geltenden Vorschriften sowie der üblichen Vorgehensweise des Turiner Polizeipräsidiums;
- Aufbewahrung der Unterlagen bei Integra Servizi per l’Immigrazione in Fällen, in denen die Möglichkeit einer Vollmacht vorgesehen ist;
- Aufbewahrung und Ausfüllen der Formulare;
- Zustellung einer Kopie der Bestätigung der Antragstellung bei Integra Servizi per l’Immigrazione zwecks Überprüfung der Antragsbearbeitung;
- Überprüfung und Benachrichtigung, wann der Antragsteller zum Termin fürs Ausweisfoto (Fingerabdrücke) im Polizeipräsidium erscheinen soll;
- Überprüfung und Benachrichtigung etwaiger Anfragen zur Vervollständigung der Unterlagen;
- Überprüfung und Benachrichtigung, wann der Antragsteller zur Abholung der Aufenthaltsgenehmigung im Polizeipräsidium erscheinen soll;
- Unterstützung des Antragstellers in jeder Bearbeitungsphase bis hin zur Aushändigung der Aufenthaltsgenehmigung;
- Überprüfung des Gültigkeitsdatums der Aufenthaltsgenehmigung im Anschluss an die Ausstellung sowie zeitgerechte Benachrichtigung des Antragstellers über eine fällige Verlängerung.
Die Bearbeitungskosten belaufen sich auf
60,00€ inklusive sämtlicher anfallender Gebühren für etwaige Zeugnisse oder Bestätigungen sowie
der Steuermarke auf dem Antragsformular. Bei außergewöhnlichen Problemen, bei Mahnungen und/oder Beschwerden, kann sich der Antragsteller an die Rechtsanwaltskanzlei des Büros
Integra Servizi per l’Immigrazione wenden. Das Honorar der Rechtsanwaltskanzlei wird zum Teil – je nach Komplexität des Falles – zu verrechnen sein. Auf Anfrage kann ein Dolmetscher als Begleitperson zum Termin für das Ausweisfoto im Polizeipräsidium oder andere Termine des Antragstellers beigestellt werden. Dieser Service wird ebenfalls zum Teil verrechnet.